Um den Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie zu erwerben muss man Credits erwerben: in einer Weiterbildungsstätte (z.B. Klinik), im curriculärer Basisunterricht am Weiterbildungsverbund, sowie in der Psychotherapieausbildung. I.d.R. sind verschiedene Institutionen nötig. In Lausanne kann man aber z.B. alle verschiedenen Credits an einem Ort erwerben.
Hier findet ihr die Links, wo ihr die erforderlichen Credits erwerben könnt:
Die Psychotherapieausbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie muss zwingend an einem durch die SGPP anerkannten psychotherapeutischen Institut erfolgen.
Die Regionale Zentren für postgradualen Unterricht findet man auf SGPP Webseite.
Die Weiterbildungsstätten an denen man eine anerkannte Facharztausbildung machen kann findet man im SIWF-Register (Spital/Institution sowie Arztpraxen).
Die Weiterbildungsstätten an denen man eine anerkannte Facharztausbildung machen kann findet man im SIWF-Register (Spital/Institution sowie Arztpraxen).
Eine Weiterbildungsstätte (stationär, ambulant (beinhaltet teilstationär) oder Praxis) hat einen Weiterbildungsverantwortlichen und bestimmte weitere Anforderungen (z.B. CIRS (Critical Incidence Reporting System) Meldesystem, Zugang zu bestimmten Journals, 4x/Jahr Arbeitsplatzbasierte Assessments). Die Weiterbildungsstätten sind verpflichtet, den Assistenzärztinnen und Assistenzärzten den Besuch des Curriculärer Basisunterricht, und der Supervisionen im Rahmen der Arbeitszeit zu ermöglichen.
Für die Kategorien A, B und C gilt: Der Weiterbildungsvertrag muss Teil des Arbeitsvertrags sein. Weiterbildungsstätten der Kategorien A und B müssen die Möglichkeit zu Erstellung von Gutachten bieten.
Die Weiterbildungsstätten findest du über das SIWF-Register. Dort kann man auch nach Schwerpunkten suchen. Eine Weiterbildungsstätte (stationär oder ambulant) kann neben Spitäler und Institutionen auch eine Arztpraxis sein.
Wichtig: Die Weiterbildungsstättenkommission (WBSK) muss die Arztpraxis anerkannt haben (Arztpraxen können sich durch die SIWF anerkennen lassen. Der Leiter/die Leiterin der Praxis mit Facharzttitel für Psychiatrie und Psychotherapie dieser Arztpraxis muss einen Kurs für Lehrpraktiker besucht haben und nur 1 Kandidaten anstellen.)
Derzeit wird jedes Jahr vom SIWF eine Umfrage zur Weiterbildungsqualität durchgeführt. Die Ergebnisse werden hier publiziert. Unter "Auswertung Resultate" findest du eine Suchmaske. Alternativ findest du auch über das SIWF-Register einen Link zum Ergebnis der letzten Umfrage
Die Abteilungen eines Spitals/Instituts (ambulant oder stationär, teilstationär gilt als ambulant) haben eine Kategorie:
A Höchste Kategorie (3 Jahre)
stationär: allgemeine Psychiatrie und Psychotherapie, hat i.d.R. kantonalen oder regionalen Versorgungsauftrag mit Aufnahmepflicht, Akutabteilung (gesamtes diagnostisches
Spektrum mit notfallspychiatrischen Interventionen und Akutbehandlungen)
ambulant: ein oder mehrere allgemein-psychiatrische Ambulatorien mit Versorgungsauftrag, in denen Patienten aus dem gesamten Spekt-rum der Psychiatrie behandelt werden.
B (2 Jahre)
stationär: beschränktes diagnostische Spektrum, i.d.R. ohne kantonalen oder regionalen Versorgungsauftrag, keine Aufnahmepflicht
ambulant: Ambulatorien mit eingeschränktem diagnostischem Spektrum, i.d.R. ohne kantonalen oder regionalen Versorgungsauftrag und ohne Behandlungspflicht
C Spezialbereiche (2 Jahre)
Kliniken oder Abteilungen, die eigenständig oder als Teil einer grösseren Institution, stationäre und/oder ambulante Spezialangebote mit beschränktem Diagnose-, Alters- oder
Behandlungsspektrum anbieten:
D Spezialbereiche, gilt nicht für Facharztausbildung
zum Beispiel Alterspsychiatrie und –psychotherapie (SIWF Dokument zur Anerkennung Weiterbildungsstätte)
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