Auf der Website des SIWF-FMH findet man viele offizielle Informationen über Weiterbildungsprogramm, Facharztprüfungen, Schwerpunktprüfungen- Arbeitsplatz-basierte Assessments
Nachstehend unsere Zusammenfassung
4 - 5 Jahre fachspezifische Weiterbildung:
davon mindestens 6 Monate an einer Weiterbildungsstätte mit alterspsychiatrischen Patienten (integrierten allgemeinpsychiatrischen
Weiterbildungsstätte der Kategorie A oder B oder einer Weiterbildungsstätte der Kategorie C mit dem Spezialgebiet Alterspsychiatrie und -psychotherapie)
Achtung: Kategorie C (Spezialbereiche) maximal 3 Jahre
Weitere Bedingungen: Weiterbildungsstättenwechsel: Mindestens 1 Jahr muss an einer zweiten Weiterbildungsstätte mit einem anderen Leiter absolviert werden (Praxisassistenz gilt als Wechsel der Weiterbildungsstätte, eine Forschungstätigkeit (inkl. MD-PhD-Programm) nicht)
Die Weiterbildung besteht aus 2 Modulen: ein Basis- und ein Aufbaumodul
Basismodul:
a) 3 Jahre fachspezifische Tätigkeit zum Nachweis von Basiskompetenzen
b) theoretische Weiterbildung: 240 Credits Basisunterricht inklusive Einführung in die Psychotherapie
Abschluss mit dem ersten Teil der Facharztprüfung
Aufbaumodul:
a) 1 - 2 Jahre fachspezifische Tätigkeit
b) 1 - 2 Jahre klinische nicht-fachspezifische Weiterbildung
c) theoretische Weiterbildung: 180 Credits zur Vertiefung der theoretischen Weiterbildung nach freier Wahl und 180 Credits zum Abschluss der Weiterbildung in Psychotherapie i.e.S. (Ziffer 2.1.2.1
Abs. 2 lit. b und c)
Abschluss mit dem zweiten Teil der Facharztprüfung
+ 1 Jahr klinische somatische Medizin (Fremdjahr, obligatorisch)
Die Weiterbildungsanforderungen bezüglich Supervisionen, Gutachtertätigkeit und Selbsterfahrung sind auf beide Module verteilt:
Supervisionen
Gutachtertätigkeit
Selbsterfahrung
Ja, bis zu insgesamt 12 Monaten in einer anerkannten Arztpraxis - davon maximal 4 Wochen pro 6 Monate als Stellvertretung anerkannt
Achtung: Praxisassistenz, Forschung (inkl. MD-PhD-Programm) und Weiterbildung in Kinder- und Jugend-psychiatrie und -psychotherapie dürfen zusammen 1 Jahr nicht übersteigen.
Ja: Klinische Forschung wird bis zu 1 Jahr angerechnet (Voraussetzungen: im Gebiet der Psychiatrie und Psychotherapie, an einer Weiterbildungsstätte, die über die entsprechenden Einrichtungen verfügt).
Bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ist anrechenbar
Credits bekommt man in der theoretischen Weiterbildung. Die Inhalte stehen im Lernzielkatalog. Für 45-60min bekommt man 1 Credit.
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= insgesamt 600 Credits
Die SGPP vergibt die Anerkennung von Credits und hat eine Liste auf ihrer Webseite:
Liste der anerkannten psychotherapeutischen Institute
Zentren für postgradualen Unterricht
Übersicht Fortbildungsveranstaltungen
Credits bekommt man in Kursen (Präsenz oder E-Learning), Seminaren, Workshops und Kongressen. Auf der Veranstaltungswebseite findet man normalerweise die Information, wieviel Credits man bekommt.
Kliniken haben auch Fortbildungsveranstaltungen, für die ihr Credits bekommen könnt
Achtung: Nicht für alle Seminare, Workshops, ... bekommt man Credits. Also lieber einmal checken.
150 Stunden Supervision der IPPB
(=integrierte psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung) im stationären und ambulanten Setting:
+ 150 Stunden Supervision der Psychotherapie i.e.S.:
Die 150 Stunden psychotherapeutischer Supervision beziehen sich auf:
+ 30 Stunden Weiterbildungssupervision:
zentriert auf deine fachliche, berufliche und persönliche Entwicklung -> Einzelsetting (persönliches Coaching): Inhalt wird mit dir abgestimmt, mindestens 6-mal pro Jahr
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= insgesamt 330 Stunden
Eine Supervisionsstunde dauert 45 bis 60 Minuten (analog Credit).
Der Supervisor führt zum Abschluss der Supervision ein Evaluationsgespräch mit dir durch und bestätigt die erfolgreiche Teilnahme im Logbuch.
mindestens 5 straf-, zivil- oder versicherungsrechtlichen Gutachten und/oder gutachterliche Stellungnahmen unter adäquater Supervision.
Der Gutachter kann nicht gleichzeitig behandelnder Arzt der zu begutachtenden Person sein. Der Gutachtenauftrag einer auftragsberechtigten öffentlichen Stelle muss dem Leiter der Weiterbildungsstätte schriftlich vorliegen.
Der Gutachten-Supervisor bescheinigt die korrekte Durchführung des Gutachtens. Die Titelkommission hat das Recht, den Gutachtenauftrag, das Gutachten und/oder die gutachterliche Stellungnahme im Zweifelsfall einzusehen, um zu entscheiden, ob das Gutachten und/oder die gutachterliche Stellungnahme angerechnet werden kann.
ACHTUNG: Einer der Hauptgründe nicht in den 6 Jahren den Facharzt zu erlangen sind die Gutachten! Fange rechtzeitig damit an.
mindestens 80 Stunden in einem anerkannten Psychotherapiemodell
Du hast zwar viel Auswahl aber nicht alles ist möglich.
Ziel des Fremdjahres ist grundlegende theoretische Kenntnisse sowie praktische Fertigkeiten in ärztlichen Tätigkeiten der somatischen Medizin zu erlerne.
Empfohlene Fachgebiete:
Eine Praxisassistenz ist bis zur im Weiterbildungsprogramm des jeweiligen Fachgebietes angegebenen Höchstdauer anrechenbar.
Nicht angerechnet werden:
Du musst ein e-Logbuch führen, in dem du alle deine Weiterbildungsaktivitäten einträgst und dokumentierst. Darin stehen auf die Lernziele der Weiterbildung.
In diesen Bereichen ist eine Schwerpunktprüfung möglich
Eine Weiterbildungsstätte (stationär, ambulant (beinhaltet teilstationär) oder Praxis) hat einen Weiterbildungsverantwortlichen und bestimmte weitere Anforderungen (z.B. CIRS (Critical Incidence Reporting System) Meldesystem, Zugang zu bestimmten Journals, 4x/Jahr Arbeitsplatzbasierte Assessments). Die Weiterbildungsstätten sind verpflichtet, den Assistenzärztinnen und Assistenzärzten den Besuch des Curriculärer Basisunterricht, und der Supervisionen im Rahmen der Arbeitszeit zu ermöglichen.
Für die Kategorien A, B und C gilt: Der Weiterbildungsvertrag muss Teil des Arbeitsvertrags sein. Weiterbildungsstätten der Kategorien A und B müssen die Möglichkeit zu Erstellung von Gutachten bieten.
Die Weiterbildungsstätten findest du über das SIWF-Register. Dort kann man auch nach Schwerpunkten suchen. Eine Weiterbildungsstätte (stationär oder ambulant) kann neben Spitäler und Institutionen auch eine Arztpraxis sein.
Wichtig: Die Weiterbildungsstättenkommission (WBSK) muss die Arztpraxis anerkannt haben (Arztpraxen können sich durch die SIWF anerkennen lassen. Der Leiter/die Leiterin der Praxis mit Facharzttitel für Psychiatrie und Psychotherapie dieser Arztpraxis muss einen Kurs für Lehrpraktiker besucht haben und nur 1 Kandidaten anstellen.)
Derzeit wird jedes Jahr vom SIWF eine Umfrage zur Weiterbildungsqualität durchgeführt. Die Ergebnisse werden hier publiziert. Unter "Auswertung Resultate" findest du eine Suchmaske. Alternativ findest du auch über das SIWF-Register einen Link zum Ergebnis der letzten Umfrage
Die Abteilungen eines Spitals/Instituts (ambulant oder stationär, teilstationär gilt als ambulant) haben eine Kategorie:
A Höchste Kategorie (3 Jahre)
stationär: allgemeine Psychiatrie und Psychotherapie, hat i.d.R. kantonalen oder regionalen Versorgungsauftrag mit Aufnahmepflicht, Akutabteilung (gesamtes diagnostisches
Spektrum mit notfallspychiatrischen Interventionen und Akutbehandlungen)
ambulant: ein oder mehrere allgemein-psychiatrische Ambulatorien mit Versorgungsauftrag, in denen Patienten aus dem gesamten Spekt-rum der Psychiatrie behandelt werden.
B (2 Jahre)
stationär: beschränktes diagnostische Spektrum, i.d.R. ohne kantonalen oder regionalen Versorgungsauftrag, keine Aufnahmepflicht
ambulant: Ambulatorien mit eingeschränktem diagnostischem Spektrum, i.d.R. ohne kantonalen oder regionalen Versorgungsauftrag und ohne Behandlungspflicht
C Spezialbereiche (2 Jahre)
Kliniken oder Abteilungen, die eigenständig oder als Teil einer grösseren Institution, stationäre und/oder ambulante Spezialangebote mit beschränktem Diagnose-, Alters- oder
Behandlungsspektrum anbieten:
D Spezialbereiche, gilt nicht für Facharztausbildung
zum Beispiel Alterspsychiatrie und –psychotherapie (SIWF Dokument zur Anerkennung Weiterbildungsstätte)
FAP I: empfohlen frühestens nach 3 fachspezifischen Weiterbildungsjahren
Der erste Teil der Facharztprüfung (FAP) wird schriftlich nach dem Auswahl-Antworten-System durchgeführt (Multiple-Choice-Prüfung).
FAP II: FAP I muss bestanden sein, empfohlen frühestens im 6. Jahr
schriftliche Arbeit von zehn bis maximal zwanzig Seiten über eine frei wählbaren Darstellung eines Falles
Wird die schriftliche Arbeit akzeptiertdann wird darf man das Kolloquium ablegen, in dem man in max. 30 Minuten seine Arbeit mündlich erläutert und Fragen dazu beantwortet.
Weitere Infos
Der erste Teil der Facharztprüfung bezieht sich auf die im Lernzielkatalog aufgeführten Kenntnisse, der zweite auf alle im Lernzielkatalog enthaltenen Lerninhalte, inklusive die praktischen Kompetenzen, die in den unterschiedlichen Supervisionen vermittelt werden.
Für die FAP I gibt es empfohlene Bücher. (Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch)
FAP I und FAP II können derzeit beliebig oft wiederholt werden, wobei nur der nicht bestandene Teil wiederholt werden muss.
Neben persönlichen Gründen sind die Top 2:
Aber auch Details wie z.B. die Teilnahme am SGPP Kongress können dazu führen
Informationen laut dem Weiterbildungsprogramm SIWF vom 1. Juli 2009 (letzte Revision 15.12.2016), recherchiert Oktober 2019 sowie SIWF Dokument zur Anerkennung
Weiterbildungsstätte (abgerufen 19.10.2019).
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