Basisinformationen

Wo finde ich Informationen zu meiner Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie?


Auf der Website des SIWF-FMH findet man viele offizielle Informationen über Weiterbildungsprogramm, Facharztprüfungen, Schwerpunktprüfungen- Arbeitsplatz-basierte Assessments

Nachstehend unsere Zusammenfassung


Wie lange dauert die Facharztausbildung?

Psychiatrie und Psychotherapie dauert 6 Jahre, davon:

4 - 5 Jahre fachspezifische Weiterbildung:

  • Mindestens 2 Jahre stationäre Psychiatrie (Kategorie A, B oder C), davon mindestens 1 Jahr auf einer allgemeinpsychiatrischen Akutstation (Kategorie A)
  • Mindestens 2 Jahre ambulante Psychiatrie (Kategorie A, B oder C), davon mindestens 1 Jahr in einem allgemeinpsychiatrischen Ambulatorium (Kategorie A)

davon mindestens 6 Monate  an einer Weiterbildungsstätte mit alterspsychiatrischen Patienten  (integrierten allgemeinpsychiatrischen Weiterbildungsstätte der Kategorie A oder B oder einer Weiterbildungsstätte der Kategorie C mit dem Spezialgebiet Alterspsychiatrie und -psychotherapie)
Achtung: Kategorie C (Spezialbereiche) maximal 3 Jahre

Weitere Bedingungen:  Weiterbildungsstättenwechsel: Mindestens 1 Jahr muss an einer zweiten Weiterbildungsstätte mit einem anderen Leiter absolviert werden (Praxisassistenz gilt als Wechsel der Weiterbildungsstätte, eine Forschungstätigkeit (inkl. MD-PhD-Programm) nicht)

  • Bis zu 1 Jahr Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (optional)

Die Weiterbildung besteht aus 2 Modulen: ein Basis- und ein Aufbaumodul


Basismodul:
a) 3 Jahre fachspezifische Tätigkeit zum Nachweis von Basiskompetenzen
b) theoretische Weiterbildung: 240 Credits Basisunterricht inklusive Einführung in die Psychotherapie
Abschluss mit dem ersten Teil der Facharztprüfung


Aufbaumodul:
a) 1 - 2 Jahre fachspezifische Tätigkeit
b) 1 - 2 Jahre klinische nicht-fachspezifische Weiterbildung
c) theoretische Weiterbildung: 180 Credits zur Vertiefung der theoretischen Weiterbildung nach freier Wahl und 180 Credits zum Abschluss der Weiterbildung in Psychotherapie i.e.S. (Ziffer 2.1.2.1 Abs. 2 lit. b und c)
Abschluss mit dem zweiten Teil der Facharztprüfung

 

+ 1 Jahr klinische somatische Medizin (Fremdjahr, obligatorisch)


Die Weiterbildungsanforderungen bezüglich Supervisionen, Gutachtertätigkeit und Selbsterfahrung sind auf beide Module verteilt:

 

Supervisionen

  • 150 Stunden Supervision der integrierten psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung
  • 150 Stunden Supervision der Psychotherapie i.e.S.
  • 30 Stunden Weiterbildungssupervision

 

Gutachtertätigkeit

  • mindestens 5 straf-, zivil- oder versicherungsrechtlichen Gutachten und/oder gutachterliche Stellungnahmen unter adäquater Supervision

 

Selbsterfahrung

 

  • mindestens 80 Stunden in einem anerkannten Psychotherapiemodell

Kann ich mir die Arbeit in einer Praxis (Praxisassistenz) anrechnen lassen?

Ja, bis zu insgesamt 12 Monaten in einer anerkannten Arztpraxis - davon maximal 4 Wochen pro 6 Monate als Stellvertretung anerkannt

Achtung: Praxisassistenz, Forschung (inkl. MD-PhD-Programm) und Weiterbildung in Kinder- und Jugend-psychiatrie und -psychotherapie dürfen zusammen 1 Jahr nicht übersteigen.

Kann ich auch forschen?

Ja: Klinische Forschung wird bis zu 1 Jahr angerechnet (Voraussetzungen: im Gebiet der Psychiatrie und Psychotherapie, an einer Weiterbildungsstätte, die über die entsprechenden Einrichtungen verfügt).

  • Empfehlung: vorgängig die Titelkommission (TK, Anfrage an Geschäftsstelle SIWF) anfragen.
  • Alternativ: MD-PhD-Programm wird bis zu 1 Jahr angerechnet - dabei muss das Thema nicht im Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie liegen.
  • Achtung: Praxisassistenz, Forschung (inkl. MD-PhD-Programm) und Weiterbildung in Kinder- und Jugend-psychiatrie und -psychotherapie dürfen zusammen 1 Jahr nicht übersteigen.

Kann ich mir Kinder- und Jugendpsychiatrie anrechnen lassen?

Bis zu 1 Jahr Weiterbildung in Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie ist anrechenbar

  • Achtung: Praxisassistenz, Forschung (inkl. MD-PhD-Programm) und Weiterbildung in Kinder- und Jugend-psychiatrie und -psychotherapie dürfen zusammen 1 Jahr nicht übersteigen.

Was ist ein Credit und wieviele brauche ich?

Credits bekommt man in der theoretischen Weiterbildung. Die Inhalte stehen im Lernzielkatalog. Für 45-60min bekommt man 1 Credit.

  • 240 Credits curricularer Basisunterricht in einem regionalen Zentrum für postgradualen Unterricht inkl. Einführungskurse in jedem der drei psychotherapeutischen Modelle (psychoanalytisch, systemisch, kognitiv-verhaltenstherapeutisch) von jeweils 12 Credits
  • + 180 Credits curriculare Weiterbildung zur Vertiefung in Psychotherapie i.e.S. in einem der drei Modelle (psychoanalytisch, systemisch oder kognitiv-verhaltenstherapeutisch), absolviert in einem regionalen Zentrum für postgradualen Unterricht oder in einem psychotherapeutischen Institut.
  • + 180 Credits Abschluss der Weiterbildung in Psychotherapie: zur Vertiefung des psychiatrisch-psychotherapeutischen Wissens durch Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen (Seminare, Kongresse, Workshops, etc.). Dabei ist mindestens eine Teilnahme am Jahreskongress der SGPP (Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie) nachzuweisen.

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= insgesamt 600 Credits

Wo bekomme ich Credits?

Die SGPP vergibt die Anerkennung von Credits und hat eine Liste auf ihrer Webseite:

Liste der anerkannten psychotherapeutischen Institute

Zentren für postgradualen Unterricht

Übersicht Fortbildungsveranstaltungen

 

Credits bekommt man in Kursen (Präsenz oder E-Learning), Seminaren, Workshops und Kongressen. Auf der Veranstaltungswebseite findet man normalerweise die Information, wieviel Credits man bekommt. 

Kliniken haben auch Fortbildungsveranstaltungen, für die ihr Credits bekommen könnt

Achtung: Nicht für alle Seminare, Workshops, ... bekommt man Credits. Also lieber einmal checken.

Was ist eine Supervision und was ist zu beachten?

150 Stunden Supervision der IPPB

(=integrierte psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung) im stationären und ambulanten Setting:

  • Einzelsupervision
  • Kleingruppensupervision (max. 5 Teilnehmer)
  • Gemeinsame Exploration und Besprechung eines Patienten, eines Paares oder einer Familie mit dem Supervisor
  • Fallbesprechung mit oder ohne Patient
  • (Visiten und Teamsitzungen sind nicht anzurechnen. Der Rahmen wird durch den Supervisor festgelegt.)


+ 150 Stunden Supervision der Psychotherapie i.e.S.:

  • Einzelsupervision (mindestens 15 Stunden, direkte Supervision mit Einwegspiegel bzw. Videodirektübertragung gilt als Einzelsupervision)
  • Kleingruppensupervision (maximal 135 Stunden; maximal 5 Teilnehmer)

Die 150 Stunden psychotherapeutischer Supervision beziehen sich auf:

  • mindestens 300 nachgewiesene Psychotherapie-Sitzungen, davon
    • mindestens zwei längere Therapien von mindestens jeweils 40 Sitzungen
    • und mindestens 100 Stunden im zur Vertiefung gewählten Modell,
  • mindestens einmal Wechsel vom Supervisor.


+ 30 Stunden Weiterbildungssupervision:

zentriert auf deine fachliche, berufliche und persönliche Entwicklung -> Einzelsetting (persönliches Coaching): Inhalt wird mit dir abgestimmt, mindestens 6-mal pro Jahr

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= insgesamt 330 Stunden


Eine Supervisionsstunde dauert 45 bis 60 Minuten (analog Credit).
Der Supervisor führt zum Abschluss der Supervision ein Evaluationsgespräch mit dir durch und bestätigt die erfolgreiche Teilnahme im Logbuch.

Wie viele Gutachten muss ich erstellen?

mindestens 5 straf-, zivil- oder versicherungsrechtlichen Gutachten und/oder gutachterliche Stellungnahmen unter adäquater Supervision.

Der Gutachter kann nicht gleichzeitig behandelnder Arzt der zu begutachtenden Person sein. Der Gutachtenauftrag einer auftragsberechtigten öffentlichen Stelle muss dem Leiter der Weiterbildungsstätte schriftlich vorliegen.

Der Gutachten-Supervisor bescheinigt die korrekte Durchführung des Gutachtens. Die Titelkommission hat das Recht, den Gutachtenauftrag, das Gutachten und/oder die gutachterliche Stellungnahme im Zweifelsfall einzusehen, um zu entscheiden, ob das Gutachten und/oder die gutachterliche Stellungnahme angerechnet werden kann.

ACHTUNG: Einer der Hauptgründe nicht in den 6 Jahren den Facharzt zu erlangen sind die Gutachten! Fange rechtzeitig damit an.

Was ist Selbsterfahrung und was muss ich beachten?

mindestens 80 Stunden in einem anerkannten Psychotherapiemodell

Kann ich mir das Fremdjahr frei aussuchen?

Du hast zwar viel Auswahl aber nicht alles ist möglich.

Ziel des Fremdjahres ist grundlegende theoretische Kenntnisse sowie praktische Fertigkeiten in ärztlichen Tätigkeiten der somatischen Medizin zu erlerne.

 

Empfohlene Fachgebiete:

  • Allgemeine Innere Medizin (inkl. Schwerpunkt)
  • Gefässchirurgie
  • Neurologie
  • Gynäkologie und Geburtshilfe (inkl. Schwerpunkte)
  • Chirurgie (inkl. Schwerpunkte)
  • Physikalische Medizin und Rehabilitation
  • Rheumatologie
  • Thoraxchirurgie

 

Eine Praxisassistenz ist bis zur im Weiterbildungsprogramm des jeweiligen Fachgebietes angegebenen Höchstdauer anrechenbar.

Nicht angerechnet werden:

  • klinische Pharmakologie und Toxikologie
  • Medizinische Genetik
  • Nuklearmedizin
  • Pathologie
  • Pharmazeutische Medizin
  • Prävention und Gesundheitswesen
  • Radiologie
  • Rechtsmedizin

 


Was ist das e-Logbuch und was ist zu beachten?

Du musst ein e-Logbuch führen, in dem du alle deine Weiterbildungsaktivitäten einträgst und dokumentierst. Darin stehen auf die Lernziele der Weiterbildung.


Welche Schwerpunkte gibt es?

  • Alterspsychiatrie und -psychotherapie
  • Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie, Psychosomatik
  • Psychiatrie und Psychotherapie der Suchterkrankungen
  • Forensische Psychiatrie

In diesen Bereichen ist eine Schwerpunktprüfung möglich

Was ist eine Weiterbildungsstätte und welche ist für mich zuständig?

Eine Weiterbildungsstätte (stationär, ambulant (beinhaltet teilstationär) oder Praxis) hat einen Weiterbildungsverantwortlichen und bestimmte weitere Anforderungen (z.B. CIRS (Critical Incidence Reporting System) Meldesystem, Zugang zu bestimmten Journals, 4x/Jahr Arbeitsplatzbasierte Assessments). Die Weiterbildungsstätten sind verpflichtet, den Assistenzärztinnen und Assistenzärzten den Besuch des Curriculärer Basisunterricht, und der Supervisionen im Rahmen der Arbeitszeit zu ermöglichen.

Für die Kategorien A, B und C gilt: Der Weiterbildungsvertrag muss Teil des Arbeitsvertrags sein. Weiterbildungsstätten der Kategorien A und B müssen die Möglichkeit zu Erstellung von Gutachten bieten.

 

Die Weiterbildungsstätten findest du über das SIWF-Register. Dort kann man auch nach Schwerpunkten suchen. Eine Weiterbildungsstätte (stationär oder ambulant) kann neben Spitäler und Institutionen auch eine Arztpraxis sein.

Wichtig: Die Weiterbildungsstättenkommission (WBSK) muss die Arztpraxis anerkannt haben (Arztpraxen können sich durch die SIWF anerkennen lassen. Der Leiter/die Leiterin der Praxis mit Facharzttitel für Psychiatrie und Psychotherapie dieser Arztpraxis muss einen Kurs für Lehrpraktiker besucht haben und nur 1 Kandidaten anstellen.)

Wie finde ich eine gute Ausbildungsstelle?

Derzeit wird jedes Jahr vom SIWF eine Umfrage zur Weiterbildungsqualität durchgeführt. Die Ergebnisse werden hier publiziert. Unter "Auswertung Resultate" findest du eine Suchmaske. Alternativ findest du auch über das SIWF-Register einen Link zum Ergebnis der letzten Umfrage

Information VSAO

Das SECO hat klargestellt, dass die obligatorische Weiterbildungszeit in die Arbeitszeit angerechnet und so erfasst werden muss.

Mehr Informationen auf der Seite des VSAO (inklusive Link zum Brief der SECO): VSAO Arbeitsrecht

Was bedeutet Kategorie...?

Die Abteilungen eines Spitals/Instituts (ambulant oder stationär, teilstationär gilt als ambulant) haben eine Kategorie:

 

A Höchste Kategorie (3 Jahre)

stationär: allgemeine Psychiatrie und Psychotherapie, hat i.d.R. kantonalen oder regionalen Versorgungsauftrag mit Aufnahmepflicht, Akutabteilung (gesamtes diagnostisches Spektrum mit notfallspychiatrischen Interventionen und Akutbehandlungen)

ambulant: ein oder mehrere allgemein-psychiatrische Ambulatorien mit Versorgungsauftrag, in denen Patienten aus dem gesamten Spekt-rum der Psychiatrie behandelt werden.

 

B (2 Jahre)

stationär: beschränktes diagnostische Spektrum, i.d.R. ohne kantonalen oder regionalen Versorgungsauftrag, keine Aufnahmepflicht

ambulant: Ambulatorien mit eingeschränktem diagnostischem Spektrum, i.d.R. ohne kantonalen oder regionalen Versorgungsauftrag und ohne Behandlungspflicht

 

C Spezialbereiche (2 Jahre)

Kliniken oder Abteilungen, die eigenständig oder als Teil einer grösseren Institution, stationäre und/oder ambulante Spezialangebote mit beschränktem Diagnose-, Alters- oder Behandlungsspektrum anbieten:

  • Alterspsychiatrie und -psychotherapie
  • Suchterkrankungen
  • Konsiliar- und Liaisonpsychiatrie
  • Psychosomatik
  • Krisenintervention
  • Forensische Psychiatrie
  • Psychotherapie
  • Geistige Behinderung und psychische Störungen
  • Diagnosespezifische Abteilungen (Depression, Angst, Borderline, u.a.)

 

D Spezialbereiche, gilt nicht für Facharztausbildung

zum Beispiel Alterspsychiatrie und –psychotherapie (SIWF Dokument zur Anerkennung Weiterbildungsstätte)

Wann sollte ich frühestens die Facharztprüfungen ablegen?

FAP I: empfohlen frühestens nach 3 fachspezifischen Weiterbildungsjahren

Der erste Teil der Facharztprüfung (FAP) wird schriftlich nach dem Auswahl-Antworten-System durchgeführt (Multiple-Choice-Prüfung).

weitere Infos

 

FAP II: FAP I muss bestanden sein, empfohlen frühestens im 6. Jahr

schriftliche Arbeit von zehn bis maximal zwanzig Seiten über eine frei wählbaren Darstellung eines Falles
Wird die schriftliche Arbeit akzeptiertdann wird darf man das Kolloquium ablegen, in dem man in max. 30 Minuten seine Arbeit mündlich erläutert und Fragen dazu beantwortet.
Weitere Infos

Was soll ich für die Facharztprüfungen lernen?

Der erste Teil der Facharztprüfung bezieht sich auf die im Lernzielkatalog aufgeführten Kenntnisse, der zweite auf alle im Lernzielkatalog enthaltenen Lerninhalte, inklusive die praktischen Kompetenzen, die in den unterschiedlichen Supervisionen vermittelt werden.

Für die FAP I gibt es empfohlene Bücher. (Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch)

Weitere Infos

Oh nein, ich bin durch die Facharztprüfung gefallen. Was soll ich tun?

FAP I und FAP II können derzeit beliebig oft wiederholt werden, wobei nur der nicht bestandene Teil wiederholt werden muss.

Typische Gründe, warum der Facharzt nicht in 6 Jahren erlangt wird

Neben persönlichen Gründen sind die Top 2:

  • Gutachten
  • Selbsterfahrung

Aber auch Details wie z.B. die Teilnahme am SGPP Kongress können dazu führen

Anmerkungen

Informationen laut dem Weiterbildungsprogramm SIWF vom 1. Juli 2009 (letzte Revision 15.12.2016), recherchiert Oktober 2019 sowie SIWF Dokument zur Anerkennung Weiterbildungsstätte (abgerufen 19.10.2019).

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Schweizerische Vereinigung Psychiatrischer Assistenzärztinnen und Assistenzärzte SVPA

Association Suisse des Médecins Assistantes et assistants en Psychiatrie ASMAP

Associazione Svizzera degli Assistenti Psichiatri ASAP

Swiss Association of Psychiatric Trainees SAPT

 

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